Mitgliedschaft

Der HSV bietet schon frühe Einstiegsangebote (Hockeykindergarten), in denen es noch viel um Spiel und motorische Erziehung geht an. Das Einstiegsalter liegt bei fünf Jahren und jünger. Im Kindergarten werden noch keine Punktspiele gemacht. Die jüngsten Altersklassen, in denen erste Turniere ausgetragen werden, liegen bei den Sechs- und Achtjährigen (Knaben/Mädchen D). Es gibt Teams für Herren, Damen, Jugendliche, Kinder, Senior:innen und Eltern. Im Winter findet das Training in der vereinseigenen Halle und im Sommer steht ein Kunstrasen auf der gleichen Anlage zur Verfügung. In jedem Jahrgang sind qualifizierte Trainer und Co-Trainer beschäftigt, die ständig weitergebildet werden.

Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus dem Vereinsbeitrag und dem Abteilungsbeitrag zusammen.

Vereinsbeitrag

Beitragsgruppe Quartalsbeitrag
Vereinsbeitrag Amateursport Mitglieder 8,25 €
Vereinsbeitrag Amateursport Familien 20,70 €

 

Abteilungsbeitrag Hockey

Zahlweise unter 18 Jahren ab 18 Jahren Familie Hockey Fördermitglied
quartalsweise
(Beitrag)
52 € 75 € 150 € 9 €
jährlich
(Platzumlage)
15,00 € 30,00 € 45,00 €

 

Einmalige Aufnahmegebühr: 18,87 €
Rechnungsgebühr: 2,00 €
Mahngebühr: 3,00 €

Die Beiträge sind zu Beginn eines Quartals fällig und werden im Folgemonat abgebucht. Die Aufnahmegebühr ist am Aufnahmetag fällig und wird mit dem ersten Einzug abgebucht.

Schüler, Auszubildende und Studenten, die 18 Jahre und älter sind, zahlen den Beitrag der Gruppe „unter 18 Jahre“. Für die Nutzung des ermäßigten Beitrags muss ein schriftlicher Nachweis über die entsprechende Lebenssituation beigefügt und jeweils nach Ablauf unaufgefordert erneuert werden, ansonsten wird der Beitrag automatisch hochgesetzt. Rückwirkend können keine Ermäßigungen berücksichtigt werden.

Ist mehr als ein Familienangehöriger Mitglied des HSV kann der Familienbeitrag gewählt werden. Er gilt dann für die Eltern und alle Kinder, die unter 18 Jahre alt sind. Eine Familienmitgliedschaft besteht aus mind. drei Personen. Zu einer Familie zählen beide Elternteile sowie alle Kinder bis 18 Jahre, wohnhaft im gleichen Haushalt wie die Eltern. Familienmitglieder, die das 18. Lebensjahr erreicht haben, werden automatisch auf eine Einzelmitgliedschaft (Vollzahler) umgestellt.

Rückwirkende Beitragsermäßigungen sind ausgeschlossen.

Der Austritt aus dem Verein kann schriftlich (per Brief, Fax oder E-Mail) mit einer Frist von einem Monat jeweils zum 30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres erklärt werden. Minderjährige bedürfen zum Austritt der vorherigen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, die zusammen mit der Austrittserklärung vorzulegen ist.

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Downloads

Die folgenden Dokumente können in einem neuen Fenster angezeigt oder heruntergeladen werden.

HSV-Mitgliedsantrag                    Änderungsantrag          Satzung des HSV e.V.